AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) über die Dienstleistungen der Plant Coffee
Stand: November 2025
zwischen
Plant Coffee
Sodener Straße 4
60326 Frankfurt am Main
E-Mail: info@plant-coffee.de
Website: www.plant-coffee.de
- vertreten durch die Geschäftsführung –
nachfolgend „Plant Coffee“
und
dem jeweiligen Vertragspartner
nachfolgend „Kunde“
Plant Coffee und Kunde nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ und einzeln „Partei“ genannt.
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über die Erbringung von Kaffee Catering Dienstleistungen der Plant Coffee finden in der jeweils aktuellen Fassung auf sämtliche Vereinbarungen, die zwischen den Parteien unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen wurden, Anwendung.
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Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern die Plant Coffee deren Einbeziehung nicht ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat. Das vorstehende Zustimmungserfordernis gilt selbst dann, wenn der Kunde im Rahmen der Vertragsanbahnung auf seine AGB verweist und Plant Coffee der Einbeziehung der AGB des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
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Die Angebote der Plant Coffee sind freibleibend und unverbindlich, sofern in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine Bindefrist vermerkt ist. Aufträge des Kunden sind ihrerseits verbindlich, ohne dass es einer dahingehenden ausdrücklichen Erklärung bedarf.
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Die auf der Website der Plant Coffee oder an anderer Stelle vorgehaltenen Leistungsbeschreibungen sind ausnahmslos als unverbindliche Einladung an den Kunden zur Vergabe eines Auftrags zu verstehen.
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Der Vertragsabschluss erfolgt erst durch die ausdrückliche Annahme des Auftrags durch Plant Coffee per E-Mail oder in schriftlicher Form.
§ 3 Dienstleistungen der Plant Coffee
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Plant Coffee stellt hochwertige und auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Kaffee Catering Dienstleistungen bereit. Sämtliche Leistungen der Plant Coffee werden als Dienstleistungen erbracht, sofern Plant Coffee nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichend die Erbringung von Werkleistungen vereinbart.
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Der konkrete Umfang der Dienstleistungen folgt abschließend aus dem individuellen Angebot der Plant Coffee.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
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Plant Coffee ist hinsichtlich der Erbringung der Dienstleistungen in der vereinbarten Form und Qualität auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Vor diesem Hintergrund erfüllt der Kunde die nachfolgenden sowie in dem an den Kunden gerichteten individuellen Angebot aufgeführten Mitwirkungspflichten als wesentliche Vertragspflichten:
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Strom: Am Veranstaltungsort sind Stromanschlussmöglichkeiten bereitzustellen. Die eingesetzten Geräte der Plant Coffee setzen mindestens zwei konventionelle 230V Steckdosen pro Kaffeestation voraus.
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Geschirrlogistik: Sofern die Parteien den Verzicht von Einweggeschirr vereinbaren, ist der Kunde zur Sicherstellung einer hinsichtlich Art und Umfang an die geplante Veranstaltung angepasste Geschirr- und Spüllogistik verantwortlich.
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Kaffeebar und Räumlichkeiten: Sofern die Parteien ein Kaffee Catering ohne Einsatz des Kaffeemobils der Plant Coffee vereinbaren, ist der Kunde zur Verfügungstellung geeigneter Räumlichkeiten verantwortlich, um den Aufbau der Geräte (einschl. Zubehör) der Plant Coffee zu ermöglichen. Soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren, stellt der Kunde mindestens einen Tresen oder eine Theke mit den Maßen 1,60 m x 0,60 m (L x B) sowie Stauraum für Milch und Kaffee (vorzugsweise unter der Theke) am Veranstaltungsort zur Verfügung. Plant Coffee weist darauf hin, dass Einlässe in den jeweiligen Arbeitsflächen (ca. 10 cm Durchmesser) erforderlich sind, sofern der Kunde eine saubere Verlegung von Schläuchen und Kabeln wünscht.
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Wasser und Abwasser: Der Kunde stellt einen Zugang zu einer Frischwasserquelle (vorzugsweise Leitungswasser in Trinkwasserqualität) sowie eine angemessene Möglichkeit zur Abwasserentsorgung zur Verfügung. Wird eine Dienstleistung ohne Kaffeemobil, in Form einer Kaffeebar gebucht, so ist ein adäquater Fest- und Abwasseranschluss bereitzustellen.
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Müllentsorgung: Der Kunde ist für die Entsorgung, des bei der Erfüllung der Dienstleistung entstehenden Mülls (z.B. Kaffeebecher, Flüssigkeiten, Strohhalme, Kartonagen und Verpackungen), zuständig.
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Der Kunde stellt sicher, dass der Veranstaltungsort über die ausdrücklich vereinbarten Anforderungen hinaus zur Erbringung der Dienstleistungen der Plant Coffee geeignet ist und insbesondere auch geeignete Vorkehrungen getroffen wurden, um einen Auf- und Abbau der Geräte (einschl. des Kaffeemobils) am Veranstaltungsort zu ermöglichen.
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Sofern der Kunde die vorstehenden Pflichten nicht oder nicht in hinreichender Weise erfüllt und hierdurch die Leistungserbringung der Plant Coffee (einschl. Auf- und Abbau) eingeschränkt wird und / oder die Gefahr sonstiger negativer Auswirkungen auf die Plant Coffee (einschl. etwaiger Reputationsschäden) besteht, behält sich Plant Coffee ein außerordentliches Kündigungsrecht unter Einbehalt der Vergütung in voller Höhe sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
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Die Preise für die individuell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Dienstleistungen der Plant Coffee folgen aus dem an den Kunden gerichteten Angebot.
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Sofern die tatsächliche Anzahl der Gäste auf der geplanten Veranstaltung, die in dem Angebot aufgeführte erwartete Gästeanzahl übersteigt, ist die Plant Coffee berechtigt, für diese übersteigende Gästeanzahl nachträglich eine zusätzliche Vergütung zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, eine Überschreitung der erwarteten Gästeanzahl unverzüglich nach der geplanten Veranstaltung gegenüber der Plant Coffee anzuzeigen. Eine nachträgliche Reduzierung der Vergütung bei Unterschreitung der erwarteten Gästeanzahl auf der geplanten Veranstaltung ist ausgeschlossen.
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Sofern nicht abweichend in dem Angebot der Plant Coffee aufgeführt, gelten die nachfolgenden Bedingungen:
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Anzahlung: 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des zu erwarteten Auftragswertes, der sich aus dem Angebot ergibt, zur Zahlung fällig.
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Zwischenrechnung: Der Kunde erhält eine Rechnung über die konkrete Höhe der Anzahlung.
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Endabrechnung: Nach Erbringung der Dienstleistungen der Plant Coffee erhält der Kunde eine Endabrechnung, in der der zu leistende Endbetrag aufgeführt wird. Sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren, ist der sich aus der Endabrechnung ergebende Endbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
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Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug behält sich Plant Coffee das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen und weitere Dienstleistungen auszusetzen, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
§ 6 Stornierung
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Der Kunde ist berechtigt den Vertrag durch schriftliche Erklärung bis spätestens 10 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn kostenfrei zu stornieren.
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Im Falle der Stornierung des Vertrags durch den Kunden nach dem vorstehend genannten Zeitraum wird eine anteilige Stornierungsgebühr auf Grundlage des in dem Angebot aufgeführten (erwarteten) Auftragswerts fällig:
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bis 6 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn: 40 % des in dem Angebot aufgeführten (erwarteten) Auftragswerts;
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bis 4 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn: 60 % des in dem Angebot aufgeführten (erwarteten) Auftragswerts;
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bis 2 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn: 75 % des in dem Angebot aufgeführten (erwarteten) Auftragswerts.
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Erklärt der Kunde die Stornierung des Vertrages innerhalb von weniger als 1 Monat vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn, ist der Kunde zur Zahlung des vollen in dem Angebot aufgeführten (erwarteten) Auftragswert verpflichtet.
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Plant Coffee ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung bis spätestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn aus wichtigem Grund zu stornieren. Ein wichtiger Grund stellt insbesondere ein technischer Defekt der zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Geräte (einschl. des Kaffeemobils) sowie die Krankheit der Mitarbeiter oder Vertreter der Plant Coffee dar. Im Falle einer Stornierung nach diesem Absatz (3) entfällt die Leistungspflicht der Plant Coffee sowie die Vergütungspflicht des Kunden. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche des Kunden aufgrund einer Stornierung aus wichtigem Grund bestehen nicht.
§ 7 Haftung, höhere Gewalt
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Plant Coffee haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß vorstehender Regelung haftet Plant Coffee bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung der Plant Coffee nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Organen der Plant Coffee.
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In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, Seuchen wie Epidemien und Pandemien, ist die hiervon betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von der jeweiligen Leistungspflicht befreit.
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Stellt der Kunde im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung eigene technische Geräte (z. B. Siebträgermaschinen, Mühlen, Wasserfilteranlagen o. ä.) zur Verfügung, übernimmt er die alleinige Verantwortung für deren ordnungsgemäße Funktionsweise und Einsatzfähigkeit.
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Plant Coffee haftet nicht für Schäden oder Leistungsausfälle, die auf die Nutzung, den Defekt oder die Fehlfunktion kundeneigener Geräte zurückzuführen sind. Eine etwaige Nichterbringung, verspätete Erbringung oder sonstige Einschränkung der vertraglich geschuldeten Leistungen der Plant Coffee aufgrund solcher Umstände begründet – mit Ausnahme der in diesen AGB ausdrücklich genannten Fällen der unbeschränkten Haftung – keine Schadensersatzansprüche oder Minderungsrechte des Kunden.
§ 8 Geistiges Eigentum, Werbematerial, Referenzkundenregelung
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Sämtliche Konzepte, Kalkulationen, Rezepte, Designs, technische oder sonstige Unterlagen der Plant Coffee bleiben, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, geistiges Eigentum der Plant Coffee. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung der von Plant Coffee bereitgestellten Inhalte und Materialien ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
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Plant Coffee ist berechtigt, während der Veranstaltung Fotos und / oder Videos des Kaffeeausschanks, der bereitgestellten Produkte sowie des Veranstaltungsambientes anzufertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Diese Aufnahmen können auf der Website der Plant Coffee, in sozialen Medien sowie in gedruckten und digitalen Werbematerialien veröffentlicht werden.
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Plant Coffee wird darauf achten, keine erkennbaren Einzelaufnahmen von Veranstaltungsgästen oder sonstigen Dritten, ohne deren ausdrückliche Zustimmung anzufertigen oder zu veröffentlichen. Alle von der Plant Coffee angefertigten Fotos und / oder Videos unterliegen dem Urheberrecht der Plant Coffee.
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Der Kunde erteilt Plant Coffee das Recht, ihn als Referenzkunden zu benennen und für eigene Werbezwecke zu verwenden. Dies umfasst die Nutzung auf der Website der Plant Coffee, in sozialen Medien sowie in gedruckten und digitalen Werbematerialien. Plant Coffee wird keine vertraulichen Informationen des Kunden ohne dessen ausdrückliche schriftliche Zustimmung veröffentlichen. Der Kunde kann der Nutzung seines Namens oder der Nennung als Referenzkunde jederzeit schriftlich widersprechen.
§ 9 Individuelles Branding des Kaffeemobils
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Plant Coffee bietet dem Kunden als gesonderte Dienstleistung die Möglichkeit, die Fläche des Kaffeemobils für ein individuelles Branding (z.B. durch Folierung oder vergleichbare vorübergehende gestalterische Maßnahmen) zu nutzen. Die Bereitstellung der Gestaltung, das Anbringen sowie das anschließende Entfernen des Brandings hat durch den Kunden selbst oder durch einen von diesem beauftragten Dienstleister zu erfolgen. Der Preis für die Nutzung der Fläche des Kaffeemobils zum Zwecke eines individuell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Brandings ergibt sich aus dem Angebot.
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Vor dem Anbringen des Brandings werden die Parteien gemeinsam den Zustand des Kaffeemobils in einem Übergabeprotokoll (schriftlich sowie mittels Fotos) dokumentieren und durch Unterzeichnung des Protokolls bestätigen.
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Nach Veranstaltungsende hat der Kunde das Branding zu entfernen und das Kaffeemobil bis zu der im Angebot vorgesehenen Frist in dem im Übergabeprotokoll dokumentierten Zustand zurückzugeben.
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Plant Coffee wird etwaige Schäden an dem Kaffeemobil in einem Abnahmeprotokoll (schriftlich sowie mittels Fotos) dokumentieren und das Protokoll dem Kunden mit der Aufforderung zur Schadensbeseitigung übermitteln.
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Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche Rechte an den genutzten Designmaterialien (Logos, Schriftzüge, Bilder etc.) verfügt und durch deren Verwendung im Rahmen des individuellen Brandings keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt Plant Coffee von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung des Brandings resultieren.
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Der Kunde trägt die Kosten für erforderliche Reinigungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Entfernung des Brandings (insbesondere Kleberückstände) entstehen sowie sämtliche Kosten, die Plant Coffee aufgrund der nicht fristgemäßen Rückgabe des Kaffeemobils entstehen. Im Übrigen findet hinsichtlich der Haftung des Kunden für etwaige Schäden, die im Zusammenhang mit dem individuellen Branding (insbesondere durch das Anbringen und / oder Entfernen) entstehen, § 7 Anwendung.
§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz
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Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Dokumente und Vereinbarungen (insbesondere das Angebotsdokument) der Plant Coffee vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, den jeweiligen im Angebot aufgeführten Auftragswert oder sonstige Konditionen der Plant Coffee, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Plant Coffee an Dritte weiterzugeben. Sofern die Weitergabe von Dokumenten und Vereinbarungen der Plant Coffee an Dritte zur Planung oder Durchführung der geplanten Veranstaltung zwingend erforderlich ist, bedarf es keiner gesonderten Zustimmung der Plant Coffee. Die vorstehende Vertraulichkeitsverpflichtung des Kunden bleibt von der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien unberührt.
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Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmung bei der Ausführung der dem jeweiligen Angebot zugrundeliegenden Dienstleistung einzuhalten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeiten aufzuerlegen.
§ 11 Schlussbestimmungen
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Keine der Parteien ist berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, Rechte oder Ansprüche aus dem zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnis abzutreten.
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Diese AGB enthalten zusammen mit dem Angebot der Plant Coffee sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen der Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand.
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Änderungen und Ergänzungen der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Sämtliche zwischen den Parteien geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts fort he International Sale of Goods vom 11.04.1980)
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Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen ist Frankfurt am Main.
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Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
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Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.